
Anwalt Verkehrsrecht Dortmund, Einsatzfahrzeug
Einsatzfahrzeug
Rechtsanwalt Bambor, Anwalt für Verkehrsrecht in Dortmund, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht informiert Sie über Ihre Rechte bei einem Verkehrsunfall mit einem Einsatzfahrzeug. Gern vorab auch fernmündlich 0231/9529290.
Während der Fahrt ereignet sich ein Verkehrsunfall. Wer haftet für die eingetretenen Schäden?
Zunächst gilt gemäß § 38 Abs. 1 StVO:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."
Das bedeutet unter anderem, dass die anderen Verkehrsteilnehmer trotz "Grün" oder einer anderen für sie günstigen Vorfahrtsregelung zurückstehen müssen und dem Einsatzfahrzeug die freie Bahn zu verschaffen haben.
Der Fahrer dieses Fahrzeuges darf allerdings nicht sorglos einfach darauf losfahren, weil die anderen Verkehrsteilnehmer ihm ja freie Bahn verschaffen müssen, sondern er darf die Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gemäß § 35 Abs. 8 StVO ausüben.
Der Fahrer muss also die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer im Blick haben und Rücksicht nehmen, um eine Gefährdung oder gar Schädigung dieser zu vermeiden.
Dies kann bei unübersichtlichen Kreuzungen oder unklarer Verkehrssituation sogar dazu führen, dass das Einsatzfahrzeug langsam, gegebenenfalls sogar mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hineingefahren werden muss.
Kommt es andernfalls zu einem Unfall, haftet der Fahrer des Einsatzfahrzeuges, der Halter und eine gegebenenfalls vorhandene Versicherung mit einer Quote, welche abhängig von dem Grad des Verschuldens, also der fehlenden Rücksichtnahme und Vorsicht ist.
Somit führt der Einsatz der Signaleinrichtungen zwar auf der einen Seite zu dem klaren Ergebnis, nach welchem die anderen Verkehrsteilnehmer dem Einsatzfahrzeug freie Bahn gewähren müssen und zwar sofort. Auf der anderen Seite hängt die Frage der Haftung bei einem Schaden jedoch von der genauen Prüfung des Verkehrsunfallablaufes und der gegenseitigen Verursachungsbeiträge ab.
Rechtsanwalt Bambor, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund