
Anwalt Verkehrsrecht Dortmund
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dortmund
Die Teilnahme am Straßenverkehr beinhaltet eine Vielzahl von Gefahren. Bei der Lösung der sich daraus ergebenden Probleme bin ich gerne behilflich, auch telefonisch 0231/9529290.
Verkehrsunfall
Nach einem Verkehrsunfall ist die Schuldfrage zu klären und sind die Schadensersatzanprüche wegen der Reparaturkosten, Sachver-ständigenkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung zu berechnen und bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Im Falle einer Körperverletzung ist das Schmerzensgeld und der Haushaltsführungsschaden zu berechnen. Bei dem Vorwurf der Fahrerflucht ist eine möglichst frühzeitige Beratung dringend erforderlich.
Dies alles kann ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie leisten, wie ich auch die Verhandlungen mit den Sachbearbeitern der Versicherungen, bei denen es sich regelmäßig um professionell geschulte Mitarbeiter handelt, für Sie führen kann.
Auch wenn Sie im Straßenverkehr nicht rechtsschutzversichert sein sollten, ist dies wegen der Rechtsanwaltskosten in dem Umfang, wie Ihnen Anspüche zustehen, kein Problem, weil die Kosten als Folgekosten aus dem Verkehrsunfall auch vom Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu erstatten sind.
Bußgeldverfahren
Eine andere Facette des Verkehrsrechts ist das Bußgeldverfahren. So können eine Vielzahl von Vorwürfen gegen Sie erhoben werden.
Sie sollen die Geschwindigkeit überschritten oder den Sicherheitsabstand unterschritten, vermeintlich mit dem Telefon in der Hand am Straßenverkehr teilgenommen oder das Rotlicht nicht beachtet oder gar mit Alkohol oder Betäubungsmitteln eine Trunkenheitsfahrt oder Drogenfahrt durchgeführt haben. Dann drohen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, Fahrverbot und/oder Entzug der Fahrerlaubnis.
Jetzt gilt es mit der richtigen Verteidigungsstrategie Ihre Rechte zu wahren und den Führerschein zu retten. Dies ist mit der richtigen Verteidigungsstrategie oftmals möglich. Dadurch kann vermieden werden, dass Sie unfreiwillig auf Bus & Bahn umsteigen müssen. Ganz zu schweigen von den mitunter existenzbedrohenden Folgen bei einem Fahrverbot, welches nicht in den Urlaub gelegt werden kann oder bei der Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer möglicherweise langen Sperrfrist, vor deren Ablauf Ihnen keine neue Fahrerlaunis erteilt werden darf.
Auch die Auflage, eine medizinisch – psychologische Untersuchung (MPU) durchführen zu lassen, ist sehr unangenehm und teuer. Wer nicht weiß, wie er sich zu verhalten hat, wenn eine MPU im Raume steht, entbehrt möglicherweise die Fahrerlaubnis und den Führerschein völlig unnötig erheblich länger, als derjenige, der richtig beraten worden ist.
Wenn Sie mehr über den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" wissen möchten, klicken Sie bitte hier.