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20 Fragen und Antworten rund um den Straßenverkehr und den Führerschein!

1. Was tun nach einer Unfallflucht?

Immer dann, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden, ist es grundsätzlich am besten, zu schweigen. Darüber hinaus sollten Sie unverzüglich Rechtsrat bei mir einholen. Wir können dann die Verteidigungslinie auf Ihren Fall bezogen besprechen.

2. Welche Strafe droht nach einer Unfallflucht?

§ 142 StGB sieht als Strafe entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Zusätzlich kann noch ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug erfolgen, wobei streng genommen der Entzug des Führerscheines keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Besserung und Sicherung ist, auch wenn er regelmäßig als Strafe empfunden wird.

3. Was passiert mit meinem Führerschein nach einer Unfallflucht?

Dieser kann von den ermittelnden Beamten beschlagnahmt werden. Im Falle eines Widerspruchs gegen die Beschlagnahme, den Sie immer erheben sollten, muss Ihr Fall binnen drei Tagen einem Richter zur Entscheidung vorgelegt werden.

4. Was tun nach einer Trunkenheitsfahrt?

Hier ist die unverzügliche Kontaktaufnahme zu mir sehr zu empfehlen, damit möglichst frühzeitig die weitere Verteidigungslinie besprochen werden kann und die Zeit, z.B. mit Blick auf eine Beratung durch einen Verkehrspsychologen oder die Beibringung von Abstinenznachweisen genutzt werden kann.

5. Welche Strafe droht nach einer Trunkenheitsfahrt?

Diese hängt ganz entscheidend von den Folgen der Trunkenheitsfahrt ab. Ist die Trunkenheitsfahrt folgenlos geblieben, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Kommen noch weitere Umstände hinzu, insbesondere die Gefährdung anderer Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

6. Was passiert mit meinem Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt?

Dieser wird regelmäßig bis zur abschließenden Entscheidung durch das Gericht vorläufig entzogen und von der Ermittlungsbehörde bzw. dem Gericht verwahrt, so dass Sie bis zur endgültigen Entscheidung nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Durch das Gericht kann dann ein Fahrverbot oder sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden. Dies hätte dann die Vernichtung Ihres Führerscheins zur Folge.

7. Wie viele Promille im Blut sind beim Fahren mit einem E-Scooter erlaubt?

Beim E-Scooter gelten, weil er als Kraftfahrzeug angesehen wird, dieselben Werte wie beim PKW.

Ab 0,3 Promille in Verbindung mit Ausfallerscheinungen kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen.

Ab 0,5 Promille ist in jedem Falle eine Ordnungswidrigkeit gegeben, welche im ersten Fall zu einem Fahrverbot von einem Monat und zu einer Geldbuße von 500 € nebst zwei Punkten führt.

Ab 1,1 Promille liegt die absolute Fahruntauglichkeit vor.

8. Wann liegt ein kleiner, wann ein erheblicher Schaden mit Blick auf die Unfallflucht vor?

In Verbindung mit der Verkehrsunfallflucht gemäß 142 StGB ist von zwei Grenzwerten für Fremdschäden auszugehen. Als ein geringfügiger Schaden wird von der Rechtsprechung überwiegend ein Schaden in Höhe von bis zu 25 € angesehen. Der Grenzwert für den bedeutenden Schaden schwankt je nach der Region, in welcher der Schaden eingetreten ist und beginnt bei ca. 1.300,00 €.

Beim geringfügigen Schaden erfolgt keine Verurteilung. Bleiben Sie unter dem weiteren Grenzwert, wird regelmäßig mit einem Fahrverbot reagiert. Im Falle des Überschreitens des Grenzwertes erfolgt regelmäßig die Entziehung der Fahrerlaubnis.

9. Ich habe erst nach der Fahrt getrunken!

Die Behauptung des Nachtrunks wird immer wieder gern erhoben. Sollten Sie dies bereits den Polizeibeamten erzählt haben, reagieren diese regelmäßig mit der Anordnung von zwei Blutproben, weil dadurch überprüft werden kann, ob es tatsächlich einen Nachtrunk gegeben hat.

10. Was passiert mit meinem Führerschein, wenn ich bei Rot über die Ampel gefahren bin? 

Sie erhalten ein Bußgeld in Verbindung mit einem Punkt und keine Maßnahmen wegen der Nutzung des Führerscheines. Im Falle des qualifizierten Verstoßes erfolgt regelmäßig ein Fahrverbot von einem Monat.

11. Ich habe den Unfall nicht bemerkt!

Wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben, wussten Sie auch nichts von Ihrer Verpflichtung, am Unfallort zu bleiben. Eine Strafbarkeit scheitert deshalb am fehlenden Vorsatz.

12. Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Dies kommt ganz entscheidend auf den jeweiligen Einzelfall an. Zunächst ist es von großer Bedeutung, ob das Fahrverbot als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder einer Strafbarkeit ausgesprochen werden soll. Dann hängt es weiter ganz entscheidend davon ab, wie gravierend Ihr Verstoß war. In geeigneten Fällen kann das Fahrverbot durch eine erhöhte Bußgeldzahlung oder eine erhöhte Geldstrafe vermieden werden.

13. Wie bekomme ich einen Europäischen Führerschein?

Kurz zusammengefasst müssen Sie abwarten, bis die von einem Gericht ausgesprochene Sperrfrist abgelaufen ist, bevor die neue Fahrerlaubnis erteilt wird, mindestens 185 Tage im EU-Ausland Ihrer Domizilpflicht genügt haben, um dann in dem EU-Land nach den dort geltenden Regelungen eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten. Wenn Sie tatsächlich mit dem Gedanken spielen, in einem EU-Land einen Führerschein zu erwerben, sollten Sie unbedingt zuvor eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen.

14. Warum muss ich zur MPU?

Vereinfacht gesagt dann, wenn der Sachbearbeiter bei der Führerscheinstelle dies anordnet. Die Gründe, welche zu dieser Anordnung führen können, sind allerdings so vielschichtig, dass sie hier in ihrer Allgemeinheit nicht dargelegt werden können und gerne durch mich auf Ihren Einzelfall bezogen geprüft werden.

15. Wann benötige ich einen Abstinenznachweis?

Dies entscheidet der die MPU durchführende Verkehrspsychologe. Ihm steht dazu ein Ermessensspielraum zu. Häufig werden Abstinenznachweise dann verlangt, wenn Sie mit einer Alkoholisierung von über zwei Promille unterwegs gewesen sind oder erheblich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.

16. Gibt es noch andere Möglichkeiten für die Fahruntauglichkeit  neben dem Grenzwert von 1,1 Promille für die absolute Fahruntauglichkeit?

Es gibt noch die relative Fahruntauglichkeit, welche bereits ab 0,3 Promille vorliegen kann, wenn weitere Umstände, wie persönliche Auffälligkeiten wie Ausfallerscheinungen oder Auffälligkeiten im Straßenverkehr wie Ordnungswidrigkeiten hinzutreten.

17. Was ist relative Fahruntauglichkeit?

Von der relativen Fahruntauglichkeit spricht man dann, wenn neben einer Mindestalkoholisierung von 0,3 Promille Ausfallerscheinungen wie z.B. Lallen, Schwanken oder erhebliche sonst nicht zu erklärende Konzentrationsschwierigkeiten vorliegen bzw. wenn zu diesem Promillegehalt noch erhebliche Ordnungswidrigkeiten hinzutreten. Auch Fahrfehler, welche ansonsten nicht zu erklären wären, wie z.B. das Abkommen von einer gerade verlaufenden Straße, können zur relativen Fahruntauglichkeit führen.

18. Was mache ich, wenn ich geblitzt werde?

Wenn Sie der Halter des Fahrzeuges sein sollten, werden Sie einen Anhörungsbogen erhalten. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich zur Prüfung des Vorwurfes und Ausarbeitung der weiteren Verteidigungslinie anrufen.

Wenn eine andere Person Halterin oder Halter des Fahrzeuges ist, wird diese entweder einen Zeugenfragebogen oder, falls eine Fahrereigenschaft in Betracht kommt, auch einen Anhörungsbogen bekommen. Wie dann weiter vorzugehen ist, erfordert eine Prüfung im Einzelfall und deshalb die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, zumal über diesen auch Akteneinsicht genommen werden kann.

19. Lohnt es sich, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen?

Häufig ja. Letztlich hängt dies immer von dem Vorwurf und von der Beweislage ab. Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 35 € einzulegen, mag sportlich aber nicht immer sinnvoll sein. Ab einem Bußgeld in Höhe von 60 € sollte regelmäßig eine Prüfung erfolgen, weil mit den in dieser Höhe sanktionierten Vorwürfen oft auch eine Punktevergabe einhergeht. Letztlich erfordert die Antwort einen Blick in die Ermittlungsakte, welcher von einem Rechtsanwalt erfolgen kann, der dann mit Ihnen die Erfolgsaussichten besprechen wird.

2o. Was kostet eine Beratung?

In meiner Kanzlei erfolgt die telefonische Erstberatung kostenlos. Deshalb können Sie sich, ohne dass Sie sich Gedanken über das Beratungshonorar machen müssen, immer zunächst fernmündlich an mich wenden. Im Anschluss daran wird dann die Honorarfrage für die weiteren Schritte besprochen.

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