
Anwalt Strafrecht Dortmund, Alkohol im dänischen Straßenverkehr
Alkohol im Straßenverkehr
Informationen vom Anwalt für Strafrecht in Dortmund, Rechtsanwalt Bambor, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, über die Konsequenzen von Alkohol im Verkehrsrecht. Bei Fragen: 0231/9529290.
Eine Trunkenheitsfahrt in Deutschland kann zum Fahrverbot oder gar zum Verlust der Fahrerlaubnis führen.
In Dänemark sogar zum Verlust des Autos.
Eine neue Gesetzeslage in Dänemark erfordert erhöhte Vorsicht im Umgang mit Alkohol – für alle Verkehrsteinehmer in Dänemark, nicht nur für die Dänen.
Ab dem 01.07.2014 darf die Polizei ein Kraftfahrzeug beschlagnahmen und versteigern, wenn es von einem alkoholisierten Fahrer geführt worden ist. Der Erlös hieraus fließt in die Staatskasse. Das Gesetz gilt nicht nur für Dänen, sondern für alle Verkehrsteilnehmer auf dänischem Boden.
Die Grenze, ab der das gesteuerte Fahrzeug beschlagnahmt und versteigert werden soll, liegt bei 2 ‰ Alkohol im Blut des Fahrers. Bei Wiederholungstätern ist die Grenze niedriger: Wird ein Fahrer einmal mit mehr als 0,5 ‰ und dann erneut mit mehr als 1,2 ‰ erwischt, drohen ihm dieselben Folgen.
Diese neuen Regelungen gelten auch dann, wenn die Alkoholfahrt nicht durch den Halter, sondern durch einen Dritten begangen wurde, an den der Halter sein Auto oder Motorrad verliehen hatte. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Ist das Auto geleast oder als Sicherheit für einen Kredit an einen Dritten sicherungsübereignet, dann steht der Pkw weder im Eigentum des Halters noch des Fahrers und bleibt beschlagnahmefrei.
Die Verschärfung wird damit begründet, dass fast jeder vierte tödliche Unfall in Dänemark auf den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zurückzuführen ist. Durch das Gesetz erhofft sich die dänische Regierung, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 halbieren zu können.
Fazit: Es ist immer besondere Vorsicht mit Alkohol im Straßenverkehr geboten. Nicht nur in Dänemark. Jedoch sind die möglichen Folgen in Dänemark nach der neuen Gesetzeslage erheblich weitreichender als in Deutschland. Kommt es zu einem Verstoß, stellt die Entziehung des Fahrzeugs eine Enteignung dar.
Rechtsanwalt Ulrich Bambor, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dortmund