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Rechtsanwalt Ulrich BamborFachanwalt für Verkehrsrecht

Zunächst war ich für 1,5 Jahre als freier Mitarbeiter in einer strafrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig, bis ich mich dann mit zwei Partnern in einer Kanzlei selbstständig gemacht habe.

In den folgenden Jahren erfolgte immer mehr die Spezialisierung zum Strafrecht und Verkehrsrecht, welche 1997 in den gerade neu eingeführten Fachanwalt für Strafrecht und 2007 in den Fachanwalt für Verkehrsrecht mündete.

Spezialisierung und ständige Fortbildung zur Weiterentwicklung sind für eine professionelle Vertretung unbedingt notwendig und werden von mir sehr ernst genommen, weil nur so sichergestellt werden kann, dass dem Mandanten seriös geholfen werden kann. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass unser Recht einem ständigen Wandel und einer Entwicklung durch den Gesetzgeber und der Rechtsprechung unterliegt, wie sich auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte immer mehr spezialisieren.

Deshalb sind Erfahrung, Wissen und hohe Einsatzbereitschaft für den Mandanten unverzichtbare Begleiter für eine erfolgreiche Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten sowie Vertretung bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen gegenüber den Versicherungen und vor Zivilgerichten.

Wenn es Sie interessiert, wie andere Mandanten meine Tätigkeit und die meiner Mitarbeiterinnen sehen, empfehle ich Ihnen die Bewertungen bei www.anwalt.de https://www.anwalt.de/bambor/bewertungen.php einzusehen.

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